Arbeitsrecht

Wir beraten seit Jahrzehnten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Die Kenntnis beider Seiten ist ein entscheidender Vorteil.

Auch die Stellung des österreichischen Dienstgebers im internationalen Konzern erfordert Kenntnis über grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen, ergänzt um den Einblick in arbeitsrechtliche Grundlagen anderer Staaten, die wir im Laufe der Jahre angesammelt haben.

  1. VERTRAGSGESTALTUNG

    • Dienstvertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Geschäftsführervertrag
    • etc.

     

    Die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch, ist die wichtigste Grundlage für ein geregeltes Arbeitsverhältnis. Dadurch lassen sich zum einen Streitigkeiten vermeiden, aber auch Vorteile für beide Seiten gewinnen. Zwar sind zahlreiche Regelungen des Arbeitsrechts einseitig zwingend, das heißt zu Lasten des Arbeitnehmers dürfen sie nicht abgeändert werden. Es gibt aber dennoch Regelungsspielraum, den man für sich nutzen kann. Denn ist etwas nicht geregelt, gilt jedenfalls das Gesetz.

  2. RESTRUKTURIERUNGEN

    • Sozialplan
    • Frühwarnsystem
    • Outsourcing
    • etc.

     

    Kommt es zur Notwendigkeit von Restrukturierungsmaßnahmen steht der Abbau von Arbeitskräften oft im Vordergrund. Derartige Maßnahmen sind mit Bedacht zu planen und die zahlreichen daran anknüpfenden Konsequenzen zu beachten. Dazu zählt unter anderem die Notwendigkeit eine Betriebsvereinbarung über einen Sozialplan abzuschließen, aber auch die Meldung nach § 45a Arbeitsmarkförderungsgesetz. Nicht zuletzt möchte man im Rahmen von Restrukturierungen auch nachfolgende Gerichtsprozesse vermeiden.

  3. BETRIEBSVEREINBARUNGEN

    In Betrieben mit einem Betriebsrat ist die Erstellung, aber auch Aktualisierung von Betriebsvereinbarungen essentiell. Aufgrund des komplexen Konstrukts des österreichischen Kollektivarbeitsrechts müssen Betriebsvereinbarungen sorgsam abgeschlossen werden und einem Arbeitgeber steht mit dem Betriebsrat mitunter ein harter Verhandlungspartner gegenüber.

  4. KÜNDIGUNGSVERFAHREN

    • Dienstnehmerkündigung
    • Dienstgeberkündigung

     

    Zwar gilt in Österreich der Grundsatz, dass man für Kündigungen keinen Grund benötigt. Insbesondere die Regelungen der §§ 105f ArbVG laufen aber auf einen in der Praxis häufig (vermeintlich) bestehenden Kündigungsschutz hinaus. Kündigungsverfahren sowohl auf Dienstnehmer– als auch auf Dienstgeberseite zählen zu den von uns am häufigsten geführten Verfahren im Arbeitsrecht.

  5. STREITIGKEITEN VOR DEM ARBEITSGERICHT

    Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können viele Gründe haben. Die Regelungen des arbeitsgerichtlichen Prozesses weichen in wesentlichen Punkten vom gewöhnlichen Zivilprozess ab. Klassische Streitigkeiten, wie die Einforderung von Gehaltsansprüchen, bilden ebenso die Grundlage von Auseinandersetzungen wie (rechtswidrige) Versetzungen, die Notwendigkeit geschützte Personen zu kündigen oder zu entlassen oder die Zustimmung des Betriebsrats zu Betriebsvereinbarungen zu ersetzen. Bei all diesen Themen beraten wir unsere Klienten vor einem Verfahren, vertreten vor Gericht und unterstützen bei der Durchsetzung von gerichtlichen Entscheidungen.

  6. ARBEITSZEIT

    • Höchstarbeitszeit
    • Teilzeit
    • Gleitzeit
    • Flexible Arbeitszeit
    • etc.

  7. DUE DILIGENCE

Dr. Metin Akyürek und Mag. Jakob Hütthaler-Brandauer sind jahrelang im Arbeitsrecht tätig und vertreten Dienstnehmer sowie Dienstgeber. Sie kennen dabei die Bedürfnisse des Kleinstunternehmens sowie von börsennotierten, internationalen Konzernen.