Gemeinderecht

Gemeinden sind jeden Tag mit den unterschiedlichsten Fragestellungen und Problemen konfrontiert. Die Angelegenheiten der Gemeinde bzw des Bürgermeisters reichen dabei von der bescheidmäßigen Erledigung von Anträgen (etwa Baubewilligungen) über die Erlassung von Verordnungen (wie etwa von Flächenwidmungsplänen) bis hin zu komplexen und wirtschaftlich bedeutsamen Auftragsvergaben. Neben den zahlreichen Vorgaben allgemeinrechtlicher Natur wird das Handeln der Gemeindeorgane und ihre Organisation in vielerlei Hinsicht durch die jeweilige Gemeindeordnung bestimmt. Wir beraten Gemeinden sowohl bei der Erlassung behördlicher Akte als auch im Rahmen ihrer privatwirtschaftlichen Aktivitäten.