Gesellschaftsrecht und M&A

Im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A verstehen wir uns nicht nur als juristische Berater, sondern als strategische Partner an Ihrer Seite. Ob Sie ein Unternehmen gründen, es erfolgreich weiterentwickeln oder den entscheidenden Schritt zu einer Umstrukturierung oder Übernahme gehen möchten – wir begleiten Sie mit Erfahrung, Klarheit und dem Blick für das große Ganze. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben, damit Sie wichtige Entscheidungen mit Vertrauen treffen können. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen geschützt werden und Ihr unternehmerischer Weg nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch langfristig erfolgreich ist.

Start-ups und Joint Venture

Wir begleiten Sie von der Gründung bis zum erfolgreichen Markteintritt – von der Wahl der passenden Gesellschaftsform bis zu Beteiligungsverträgen. Bei Joint Ventures unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung der Zusammenarbeit mehrerer Partner, damit Chancen optimal genutzt und Risiken minimiert werden.
Rechtsberatung für Start-ups & Joint Venture

Umgründungen

Ob Verschmelzung, Spaltung oder Einbringung – wir begleiten Sie durch den gesamten Umgründungsprozess nach dem Umgründungssteuergesetz. Unser Ziel: eine reibungslose Umsetzung unter optimaler Berücksichtigung von steuerlichen und rechtlichen Aspekten.
Rechtsberatung für Umgründungen

Venture Capital

Wir unterstützen Gründer und Investoren bei der Gestaltung von Beteiligungsverträgen und Finanzierungsrunden. Unser Fokus liegt auf einer fairen und transparenten Vertragsgestaltung, die langfristigen Erfolg ermöglicht.
Rechtsberatung für Venture Capital

Anwalt für Gesellschaftsrecht und M&A

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt im Bereich Gesellschaftsrecht und M&A? Wir sind gerne für Sie da!