Anwalt für Start-ups und Joint Ventures

Die Gründung eines Unternehmens ist ein entscheidender Schritt – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich. Als erfahrene Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht begleiten wir Sie von der Idee bis zum erfolgreichen Markteintritt. Gemeinsam wählen wir die passende Rechtsform, gestalten die Verträge und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen von Anfang an auf sicheren Beinen steht.

Gründungsberatung für Start-ups

Ein Start-up lebt von einer guten Idee – und einer stabilen rechtlichen Grundlage. Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen der gängigen österreichischen Gesellschaftsformen wie GmbH, OG oder KG, entwerfen individuelle Gesellschaftsverträge und übernehmen die Firmenbuchanmeldung. So starten Sie rechtssicher und können sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Joint Ventures – Erfolgreiche Partnerschaften gestalten

Ein Joint Venture ermöglicht es, Ressourcen und Know-how zu bündeln und gemeinsam neue Märkte zu erschließen. Wir entwickeln klare Kooperationsverträge, die Rechte, Pflichten und Gewinnverteilung eindeutig regeln. Dadurch vermeiden Sie Konflikte und schaffen die Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit.

Mag. Gottfried Schellmann
Mag. Gottfried Schellmann

Ihre Anwälte für Start-ups und Joint Ventures

Sie benötigen eine Rechtsberatung für Start-ups und Joint Ventures? Wir sind gerne für Sie da.