Um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten, wurde die europäische Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel erlassen. Neben Regelungen, wie kosmetische Mittel hergestellt werden müssen, welche Unterlagen zu erstellen sind und welche Stoffe verboten sind, legt die EU-Kosmetikverordnung auch die Rolle der verantwortlichen Person fest. Um die Verantwortlichkeiten eindeutig zu regeln, ist jedes kosmetische Mittel einer in der Europäischen Union niedergelassenen verantwortlichen Person zuzuordnen. Dies ist nicht immer der Hersteller, sondern kann im Einzelfall auch der Händler sein. Die Rolle des Verantwortlichen bedeutet unter anderem aber auch, Adressat von Beanstandungen der Verwaltungsbehörden sein zu können.
In unserer Kanzlei übernehmen wir die Vertretung in Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren, verfassen nicht nur Rechtfertigungen und Rechtsmittel, sondern beraten Sie auch im richtigen Umgang mit den Behörden.