Anwalt für Kosmetikrecht

Als kosmetische Mittel werden Produkte qualifiziert, die man auf die Haut, die Haare, die Nägel, die Lippen oder die Zähne aufträgt. Auch die Schleimhäute der Mundhöhle können damit gepflegt werden. Sie werden eingesetzt, um diese Körperteile zu reinigen, zu parfümieren, zu verändern, zu schützen, in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen. Kosmetische Mittel begleiten uns im Alltag.

Rechtsberatung zur EU Kosmetikverordnung

Um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten, wurde die europäische Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel erlassen. Neben Regelungen, wie kosmetische Mittel hergestellt werden müssen, welche Unterlagen zu erstellen sind und welche Stoffe verboten sind, legt die EU-Kosmetikverordnung auch die Rolle der verantwortlichen Person fest. Um die Verantwortlichkeiten eindeutig zu regeln, ist jedes kosmetische Mittel einer in der Europäischen Union niedergelassenen verantwortlichen Person zuzuordnen. Dies ist nicht immer der Hersteller, sondern kann im Einzelfall auch der Händler sein. Die Rolle des Verantwortlichen bedeutet unter anderem aber auch, Adressat von Beanstandungen der Verwaltungsbehörden sein zu können.

In unserer Kanzlei übernehmen wir die Vertretung in Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren, verfassen nicht nur Rechtfertigungen und Rechtsmittel, sondern beraten Sie auch im richtigen Umgang mit den Behörden.

Kosmetikverordnungen und ihre Auswirkungen

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel ist zwar die zentrale Quelle des Kosmetikrechts, aber erst zusammen mit anderen wichtigen europäischen und nationalen Rechtsakten bildet sie den rechtlichen Rahmen vollständig ab. So legt die Verordnung (EU) Nr. 655/2013 Kriterien für die Rechtfertigung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln fest und dient als Grundlage für das Werberecht. Und obwohl Naturkosmetik und Biokosmetik aus dem Kosmetiksortiment nicht mehr wegzudenken sind, gibt es keine einheitliche gesetzliche Definition dieser Begriffe, sondern die Standards werden auf nationaler Ebene unterhalb der Schwelle verbindlicher Normen festgelegt.

Kennzeichnung & Bewerbung von Naturkosmetik

Eine umfassende Auseinandersetzung mit Naturkosmetik und Biokosmetik findet sich im Österreichischen Lebensmittelbuch sowie in der Richtlinie „Landwirtschaftliche Produkte aus biologischer Produktion und daraus hergestellte Folgeprodukte“. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Kennzeichnung und Bewerbung Ihrer kosmetischen Mittel und beraten Sie insbesondere bei der Verwendung von Qualitäts- und Gütesiegeln verschiedener internationaler und nationaler Verbände und Organisationen.

Mag. Dany Boyadjiyska
Mag. Dany Boyadjiyska
Mag. Jakob Hütthaler-Brandauer
Mag. Jakob Hütthaler-Brandauer

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