Life Sciences & Health Care

Seit Jahrzehnten sind wir im Bereich Life Sciences & Health Care tätig. Unter diesem Begriff fassen wir das Arzneimittelrecht, das Lebensmittelrecht inklusive Nahrungsergänzungsmittelrecht, das Kosmetikrecht, das Medizinprodukterecht und das Speziallebensmittelrecht zusammen. Diese Gebiete greifen ineinander und sind einem ständigen Wandel unterworfen, der zum einen durch die EU Gesetzgebung und zum anderen durch nationale und europäische Judikatur bedingt ist. Auch Deutschland hat hier einen wesentlichen Einfluss, weshalb wir in Kooperation sowohl mit deutschen Anwaltskanzleien als auch Gutachtern stehen.

  1. ARZNEIMITTELRECHT

    Das Arzneimittelrecht ist ein von zahlreichen Spezialvorschriften geprägtes Rechtsgebiet. Sowohl für die Werbung als auch für die Kennzeichnung bedarf es des Fachwissens und der langjährigen Erfahrung in dieser Materie. Aber auch Themen wie Zulassung, Erstattungsfähigkeit, Parallelimport oder Versandhandel spielen in unserer täglichen Arbeit eine wichtige Rolle.

  2. LEBENSMITTELRECHT

    Das Lebensmittelrecht ist eine an Umfang kaum zu überbietende Rechtsmaterie. Die EU Gesetzgebung bewirkt eine sich ständig wandelnde Anforderung (Stichwort: Lebensmittelinformation) und die nationalen Rechtsvorschriften wie Verordnungen oder das Lebensmittelbuch bringen eine Fülle an zu beachtenden Bestimmungen. Wir zählen das zum klassischen Lebensmittelrecht. Darüber hinaus hat das Lebensmittelrecht eine auch wirtschaftlich sehr bedeutsame Untergruppe, nämlich die Nahrungsergänzungsmittel.

  3. NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELRECHT

    Wer die Entwicklung der Nahrungsergänzungsmittel in der Geschichte derart mitverfolgt hat wie wir (Stichwort: Verzehrprodukte) weiß, welchen wechselnden Rechtsvorschriften diese Produktgruppe unterliegt. Zuletzt durch die „endlose Geschichte“ Health-Claims-Verordnung, blieb in diesem Rechtsbereich kein Stein auf dem anderen. Wer nicht in der Masse der farblosen Health-Claims untergehen will, benötigt scharfe, juristisch aber rechtfertigbare Aussagen. Dabei unterstützen wir Sie!

    Auch bei Pflanzenstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln, sogenannten Botanicals, ist juristisches Fachwissen erforderlich, um die zersplitterte europäische Rechtslage zu seinen Gunsten zu nutzen. Zuletzt ist mehr als bei anderen Produktgruppen die Frage der Abgrenzung, insbesondere zu Arzneimitteln, seit Jahren eines unserer Steckenpferde.

  4. KOSMETIKRECHT

    Die EU-Kosmetik-Verordnung brachte ein weitgehend harmonisiertes Rechtsgebiet für Kosmetika. Die Auslegung der Verordnung ist mitunter schwierig. Auch Abgrenzungsfragen zu anderen Produktgruppen spielen eine Rolle.

  5. MEDIZINPRODUKTRECHT

    Durch die Regelungsflut in anderen Life Science Bereichen ist das Medizinprodukt eine beliebte Alternative geworden. Auch hier spielen Abgrenzungs- und Werbungsfragen eine wichtige Rolle. Die harmonisierte Gesetzeslage ermöglicht es auch, Konformitätserklärungen von beliebigen Instituten der EU zu wählen, was die Rechtsanwendung noch komplizierter macht. Auch dieses Gebiet ist einem ständigen Wandel unterworfen. Die neue Medizinprodukteverordnung hat einen komplett neuen Rechtsrahmen gebracht in welchen noch viele Jahre nicht alles Fragen geklärt sind.

  6. SPEZIALLEBENSMITTELRECHT

    Speziell durch die Restriktion bei der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel wurden viele Produkte in sog Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke „geswitcht“. Auch dieser Bereich ist nicht zuletzt durch die VO EU 609/2013 und die delegierte VO (EU) 128/2016 einem Wandel unterzogen, der die Branche intensiv beschäftigt.

  7. FUTTERMITTELRECHT

    Das Lebensmittel- und Futtermittelrecht teilen sich zwar manch wesentliche europarechtlichen Grundlagen, darüber hinaus ist das Futtermittelrecht jedoch angesichts der Diversität im Tierreich, angefangen bei der gröbsten Unterteilung in Nutz- und Heimtiere, von zahlreichen unterschiedlichen Anforderungen geprägt. Nicht zuletzt der immer größer werdende Ruf der Verbraucher nach Transparenz stellt die Branche bei der Kennzeichnung und Werbung vor neue Herausforderungen.

Mag. Jakob Hütthaler-Brandauer hat sozusagen von Kindesalter das Gebiet Life Sciences durch seine Mutter und Gründerin der Kanzlei, Dr. Ruth Hütthaler-Brandauer, mitbekommen. Er hält regelmäßig in diesem Gebiet Vorträge und berät nationale und internationale Unternehmen und Verbände. Seit 2021 ist er Mitglied in der Kommission zur Herausgabe des österreichischen Lebensmittelbuchs (Codexkommission) und publiziert regelmäßigen in nationalen und internationalen Zeitschriften.