Status von „Hemp (Cannabis sativa L.) herb” als Novel Food im Rahmen eines Konsultationsverfahrens bestätigt
Lebensmittelunternehmer können über ein nationales Konsultationsverfahren die Feststellung darüber beantragen, ob ein Lebensmittel als neuartiges Lebensmittel zu qualifizieren ist oder nicht. In diesem Fall können die Mitgliedstaaten auch andere Mitgliedstaaten sowie die EU-Kommission konsultieren.
Die EU-Kommission hat sich im Falle eines Konsultationsverfahren einer polnischen Behörde mit dem Novel-Food-Status von Hanfkraut („Hemp (Cannabis sativa L.) herb“) befasst. Der Begriff „Hanfkraut“ umfasst getrocknete und gemahlene oberirdische Pflanzenteile – also Blätter, Stängel und Blütenstände – die von in der EU zugelassenen Hanfsorten stammen und weniger als 0,2 % THC aufweisen. Das Produkt ist als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln vorgesehen.
Da keine hinreichenden Belege für einen erheblichen Verzehr dieses Produkts in der EU vor dem Stichtag 15. Mai 1997 vorliegen, wird Hanfkraut gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) eingestuft.