OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2024, 6 UKI 1/24, Aus den Entscheidungsgründen: Die beanstandete Bewerbung des Produkts „Dextro Energy“ (Mineralstofftabletten) mit der Angabe „Anti-Kater“ stellt einen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 39 UKlaG i.V.m. Art. 7 Abs. 3 LMIV dar. Nach Art. 7 Abs. 3 LMIV ist es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen [...]