KG Berlin, Urteil vom 11.6.2024, 5 U 87/21, Aus der Entscheidung: Der mit der Produktbezeichnung „Plant Collagen“ angesprochene durchschnittlich informierte Verbraucher wird diese ohne weiteres dahin verstehen, dass das so bezeichnete Produkt einen als „Collagen“ bezeichneten (Nähr)stoff pflanzlichen Ursprungs enthält. Der durchschnittlich informierte Verbraucher, dem die Beklagte mit den Angaben zur Verwendung des „Plant Collagen“ [...]