OGH, 6 Ob 65/24p: Jedem Gesellschafter steht gegenüber der Gesellschaft ein Informationsrecht zu, welches alle Angelegenheiten betreffen kann. Die Ausübung dieses Rechtes ist an keine Anteilshöhe gebunden. Dieses Informationsrecht ist nicht beschränkt auf die Gesellschaft, an welcher unmittelbar Geschäftsanteile gehalten werden. Darüber hinaus sind auch Angelegenheiten von den Unternehmen erfasst, an welchen die Gesellschaft beteiligt [...]