Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023. Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023, geplantes Inkrafttreten am 01.01.2024, soll der Kreis spendenabzugsfähiger Vereine erweitert werden. Künftig soll die steuerliche Begünstigung generell all jenen Vereinen zugänglich sein, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. Das neue Gesetzespaket umfasst insbesondere Änderungen im Einkommenssteuergesetz, nämlich eine so genannte steuerfreie Freiwilligenpauschale für freiwillige Leistungen, die nicht aufgrund eines Dienstverhältnisses, [...]